Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Gemäß Art. 28 DSGVO — Stand: Juni 2026

Zwischen dem Nutzer von Abschlusslotse (nachfolgend „Verantwortlicher”) und Tobias Blanck, Sophienstr. 15c, 48145 Münster, Deutschland (nachfolgend „Auftragsverarbeiter”) wird folgender Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

Dieser Vertrag tritt durch Anklicken der Bestätigungsschaltfläche im Einrichtungsbereich von Abschlusslotse in Kraft.

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist der Betrieb von Abschlusslotse, einer SaaS-Plattform zur automatisierten Verwaltung von E-Mail-Nachfasssequenzen für Angebote. Im Rahmen dieses Dienstes verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten der Kunden des Verantwortlichen (Angebotsempfänger) ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen.

Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags (AGB). Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung des Nutzungsvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Speicherung von Metadaten zu versendeten Angeboten (Empfängeradresse, Zeitpunkt, Betreff, Angebotswert)
  • Versenden von automatisierten Nachfass-E-Mails über das E-Mail-Konto des Verantwortlichen
  • Erkennung von Antworten der Angebotsempfänger anhand von E-Mail-Metadaten (Message-ID, Thread-Referenzen) — kein Lesen oder Speichern von E-Mail-Inhalten
  • Verwaltung einer Abmeldeliste (Opt-out) für Angebotsempfänger

Zweck: Automatisierte Bearbeitung und Nachverfolgung von Angeboten im Auftrag des Verantwortlichen.

3. Art der personenbezogenen Daten

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten der Angebotsempfänger:

  • E-Mail-Adresse
  • Name (sofern im Angebot enthalten)
  • Telefonnummer (sofern übermittelt)
  • Angebotsbetrag und -betreff
  • E-Mail-Metadaten (Message-ID, Zeitstempel, Thread-Referenzen)

Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO werden nicht verarbeitet.

4. Kategorien betroffener Personen

Betroffene Personen sind ausschließlich Kunden und Geschäftskontakte des Verantwortlichen, an die der Verantwortliche Angebote versendet hat (Angebotsempfänger).

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

5.1 Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.

5.2 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich alle zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5.3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, insbesondere:

  • Verschlüsselung im Transit: Alle Datenübertragungen erfolgen über TLS/HTTPS.
  • Verschlüsselung im Ruhezustand: Datenbankdaten werden verschlüsselt gespeichert (Neon PostgreSQL mit AES-256-Verschlüsselung auf Speicherebene). Connector-Zugangsdaten (App-Passwörter) werden zusätzlich auf Anwendungsebene verschlüsselt.
  • Zugriffskontrolle: Zugriff auf Produktionsdaten ist auf den Betreiber beschränkt; Authentifizierung über MFA-gesichertes Cloud-Dashboard.
  • Mandantentrennung: Jeder Nutzeraccount ist durch datenbankbasierte Zugriffskontrolle streng isoliert.
  • Kein Speichern von E-Mail-Inhalten: Inbound-E-Mails werden nach der Metadatenextraktion verworfen und nicht gespeichert.
  • EU-Hosting: Datenbankserver in der EU (Neon, Frankfurt-Region). Anwendungs-Hosting vorzugsweise EU (Vercel).

5.4 Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verantwortlichen einsetzen. Die nachfolgend unter Anlage 1 genannten Unterauftragsverarbeiter sind hiermit genehmigt.

Bei Einbeziehung neuer oder Änderung bestehender Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorab. Der Verantwortliche kann dieser Änderung widersprechen; in diesem Fall ist er berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

5.5 Unterstützung bei Betroffenenrechten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß Art. 15–22 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).

Anfragen betroffener Personen, die direkt beim Auftragsverarbeiter eingehen, werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.

5.6 Meldung von Datenpannen

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO). Die Meldung enthält mindestens die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO genannten Informationen, soweit diese bekannt sind.

5.7 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

Nach Beendigung des Nutzungsvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen vor der Löschung einen Datenexport bereit.

5.8 Kontrollrechte des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, die vom Verantwortlichen oder einem vom Verantwortlichen beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt zu diesen bei.

Überprüfungen sind mit angemessener Vorankündigungsfrist (min. 14 Tage) anzukündigen und dürfen den laufenden Betrieb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen. Kosten für Überprüfungen trägt der Verantwortliche.

6. Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Kunden verantwortlich. Insbesondere stellt der Verantwortliche sicher, dass:

  • Er über eine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Kundendaten verfügt (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Vertragserfüllung, oder berechtigtes Interesse)
  • Er Weisungen an den Auftragsverarbeiter erteilt, die mit der DSGVO vereinbar sind
  • Er den Auftragsverarbeiter unverzüglich informiert, wenn er Fehler in den Weisungen erkennt

Anlage 1: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Folgende Unterauftragsverarbeiter sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags genehmigt:

Neon, Inc.

San Francisco, USA (Datenbankbetrieb in Frankfurt/EU)

Zweck: PostgreSQL-Datenbank für die Speicherung von Account- und Angebotsdaten

Schutzmaßnahmen: EU-Datenverarbeitungsvertrag (DPA), Betrieb in EU-Region

Datenschutzinfo →

Vercel, Inc.

San Francisco, USA

Zweck: Hosting der Webanwendung und Serverless-Funktionen

Schutzmaßnahmen: EU-Standardvertragsklauseln (SCC), DPA verfügbar

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Clerk, Inc.

USA

Zweck: Benutzerauthentifizierung und Nutzerverwaltung

Schutzmaßnahmen: EU-Standardvertragsklauseln (SCC), DPA verfügbar

Datenschutzinfo →

Functional Software, Inc. (Sentry)

San Francisco, USA

Zweck: Fehlerüberwachung und Crash-Reporting

Schutzmaßnahmen: EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, DPA verfügbar, EU-Region konfiguriert

Datenschutzinfo →

E-Mail-Anbieter des Verantwortlichen

je nach Anbieter (z. B. Google, Microsoft, GMX, Web.de)

Zweck: Versand von Nachfass-E-Mails und Antwortserkennung über das IMAP/SMTP-Konto des Verantwortlichen (App-Passwort-basiert)

Schutzmaßnahmen: Unterliegt den Datenschutzbedingungen des vom Verantwortlichen gewählten E-Mail-Anbieters; der Verantwortliche ist für die Wahl eines DSGVO-konformen Anbieters verantwortlich

Datenschutzinfo →

Sinch (Mailgun)

USA

Zweck: Eingehende E-Mail-Weiterleitung (nur Metadaten; E-Mail-Inhalte werden nicht gespeichert)

Schutzmaßnahmen: EU-Standardvertragsklauseln (SCC), DPA verfügbar

Datenschutzinfo →

7. Inkrafttreten

Dieser Vertrag tritt durch Bestätigung im Einrichtungsbereich von Abschlusslotse in Kraft. Das Datum der Bestätigung wird im Nutzerkonto gespeichert und kann dort eingesehen werden.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster, Deutschland.